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Mediation, ein Verfahren, das nun kostenlos sein kann:


– Die neue Regelung sieht im Wesentlichen vor, dass die Justizbehörde die Kosten für Mediationen übernimmt.
– Mediationssitzungen: Streitende Personen können beim Büro die finanzielle Unterstützung für eine Mediation beantragen (7,5 Stunden Mediation, bis zu dreimal verlängerbar).
– Co-Mediationen: Wenn besondere Umstände es rechtfertigen, kann Antrag der Parteien, der beauftragten Mediatorin oder des beauftragten Mediators auch die Kosten für die Tätigkeit einer Co-Mediatorin übernehmen.
– Anwaltshonorare – Das Büro wird auf Antrag der betroffenen Partei und bei Bedarf die teilweise finanzielle Übernahme des Honorars ihrer Anwältin oder ihres Anwalts (2,5 Stunden zu Beginn des Verfahrens) gewähren, um den Eintritt in die Mediation zu fördern.
– Rechtsberatung – In Ausnahmefällen kann das Büro auf vorherigen Antrag der Mediatorin oder des Mediators die Übernahme der Kosten für das Honorar einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts für eine Expertenmeinung genehmigen, wenn eine bestimmte rechtliche Frage geklärt werden muss, damit das Verfahren erfolgreich abgeschlossen werden kann.
(Auszug aus: https://justice.ge.ch/fr/actualites/ouverture-bureau-mediation-janvier-2024)

 

Hoffen wir, dass diesem Beispiel noch viele weitere Kantone und Gemeinden folgen werden, denn besonders in Familienkonflikten leistet Mediation einen so wertvollen Beitrag, insbesondere zum Schutz der Kinder, die durch die Trennung der Eltern schon genug belastet sind!

 

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